Seitdem der Führerschein 1999 reformiert wurde, gibt es immer wieder Unsicherheiten, welches Wohnmobil oder Caravan Sie mit welcher Klasse fahren dürfen. Es werden unterschiedliche Führerscheinklassen benötigt.
Abhängig vom zulässigen Gesamtgewicht eines Wohnmobils oder Wohnwagens benötigen Sie unterschiedliche Führerscheinklassen, um es bewegen oder ziehen zu dürfen. Relativ einfach sind die Regeln für Personen, die ihren Führerschein vor 1999 erworben haben: Sie dürfen Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen (t) zulässigem Gesamtgewicht fahren beziehungsweise Gespanne mit einem Zuggesamtgewicht von 18,5 t. Letzteres allerdings nur bis zum 50. Lebensjahr, dann erlischt diese Erlaubnis, und es dürfen nur noch Gespanne mit einem Gesamtgewicht von 12 t bewegt werden. Wer auch nach dem 50. Geburtstag noch Gespanne bis 18,5 t lenken möchte, muss seinen alten Führerschein gegen einen neuen Führerschein im Scheckkartenformat umtauschen und sich die eingeschränkte Klasse CE 79 eintragen lassen. Bitte beachten Sie: Für besagte Klasse CE 79 sind ab dem 50. Lebensjahr alle fünf Jahre eine ärztliche Untersuchung und eine Überprüfung des Sehvermögens zwingend erforderlich.
Deutlich weniger Masse dürfen Inhaber eines Führerscheins bewegen, der nach 1999 ausgestellt wurde. 3,5 t für das Zugfahrzeug sind hier die Obergrenze. Neu ist die Klasse B96. Sie betrifft Wohnmobilisten oder Caravaner, die beispielsweise einen Campingbus oder Zugwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3 t fahren und einen Anhänger mit einem Gewicht über 750 kg mitnehmen möchten: Sie müssen den B96 Führerschein erwerben, mit dem man Gespanne bis 4,25 t steuern darf. Das geht mittels einer eintägigen Schulung. Deutlich aufwendiger wird es, wenn man ein Wohnmobil oder Gespann mit mehr als 3,5 t zulässigen Gesamtgewicht lenken möchte, dann ist nämlich der Lkw-Führerschein C1 gefragt. Dieser berechtigt zum Fahren von Fahrzeugen bis 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht plus einem Anhänger bis zu 750 kg Gesamtgewicht.
Nicht nur für die Fahrerlaubnis ist das Gewicht des Reisemobils relevant, sondern auch im Verkehr: Wohnmobile über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht müssen sich in Deutschland an die Lkw-Verkehrszeichen halten. So gilt zum Beispiel auf Autobahnen das Lkw-Überholverbot auch für Reisemobile über 3,5 t. Außerdem müssen sich diese Mobile an Tempo 100 halten. Übrigens: Anders als in Deutschland bezieht sich in Österreich das Verkehrszeichen 253 (Lkw in rot umrandetem Kreis) nur auf Lkw, also Lastkraftfahrzeugen zum Güterverkehr, nicht jedoch auf Wohnmobile.