Trotz aller Mühe und Sorgfalt, sind Fehler in dieser
spezifischen Fahrzeugbeschreibung nicht ausgeschlossen. Die
Beschreibung dient lediglich der allgemeinen Identifizierung des
Wagens und stellt keinen Vertragsbestandteil im rechtlichen Sinne
dar. Ausschlaggebend sind einzig und allein die Vereinbarungen im
Kaufvertrag. Den genauen Ausstattungsumfang erhalten Sie von Ihrem
Verkaufsberater vor Ort.